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Schiedsamt

Schiedsamt Weilmünster

Schlichten ist oft besser als richten!

Die Gerichte werden häufig in vielen kleineren Rechtsstreitigkeiten oder sog. Bagatellfällen zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist dies nicht immer erforderlich.

Eine oft kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z. B. Nachbarschafts- und Mietsteitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem Protokoll, das von der Schiedsperson aufgenommen wird, erforderlichenfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!

Bei kleineren Straftaten (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und "zu seinem Recht zu kommen".

Zur Beachtung:

Gemäß § 14 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes ist das Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk die Gegenpartei (die/der Beschuldigte) wohnt.

Sie sehen also: "Schlichten ist besser als richten!"

Nähere Informationen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:

Ihre Ansprechpartner (Schiedspersonen) im Marktflecken Weilmünster:

Schiedsmann

Erhard Marek,
Wiesbachstr. 4,
35789 Weilmünster
Tel.: 06472-7747

Stv. Schiedsmann

Wernher Rühlmann
Dietenhäuser Str. 15
35789 Weilmünster
Tel.: 06472-8121     

 


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