Foto-Dokumentation örtlicher Gegebenheiten im Rahmen der Einführung Wiederkehrender Straßenbeiträge
Mit Beschluss vom 24.11.2014 hat die Gemeindevertretung die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge gem. § 11a Hess. Kommunalabgabengesetz (HessKAG) beschlossen.
Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten, wurde die Firma A.D.N. Consulting damit beauftragt, diese Arbeiten für die Gemeinde zu leisten.
Seit der 25. KW ist daher ein Mitarbeiter der Firma A.D.N. im Gemeindegebiet unterwegs und dokumentiert die örtlichen Gegebenheiten.
Dieser Mitarbeiter kann sich als solcher ausweisen und ist im Auftrag der Gemeinde tätig.
Weilmünster, 29.06.2015
Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster