Trinkwasser im Ortsteil Laimbach

Trinkwasser im Ortsteil Laimbach
Amtliche Bekanntmachung

Trinkwasserversorgung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Laimbach

Hoch- und Tiefzone

Bei Untersuchungen des Trinkwassers wurde festgestellt, dass das Wasser im Ortsnetz z.Zt. bakteriologisch nicht einwandfrei ist und gechlort werden muss.

Es wird daher empfohlen, das Wasser für Säuglinge und Kleinkinder sowie für gesundheitlich beeinträchtigte Personen bis auf weiteres nur in abgekochtem Zustand zu verwenden.

Hiervon betroffen sind im Ortsteil Laimbach die Hoch- und Tiefzone (gesamter Ort),
ausgenommen hiervon sind die Straßenzüge
- Auf der Au
- Grauensteinstraße Häuser Nr. 1, 3, 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 a und 14 b

Die Bevölkerung wird informiert, sobald das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

Der Gemeindevorstand des
Marktflecken Weilmünster
06.05.2024