Der Marktflecken Weilmünster ist im Rahmen seiner grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für seine städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich. Aufgabe der Bauleitplanung ist es dabei, die bauliche und sonstige Entwicklung der Grundstücke und Liegenschaften in Weilmünster und seinen Ortsteilen vorzubereiten und zu leiten. Die maßgeblichen Planungsinstrumente der Bauleitplanung sind dabei der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und der Bebauungsplan gilt als für einzelne Teilbereiche aufzustellender verbindlicher Bauleitplan. Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung für einzelne Bereiche bzw. Baugebiete in einer Gemeinde.

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