Mit dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan hat der Marktflecken Weilmünster in einer selbstbindenden Wirkung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Arten der baulichen Nutzung festgelegt.
Zum Beispiel sind dies Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeindebedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches und planungsbindendes Programm dar.
Für Informationen und Auskünfte zum Flächennutzungsplan des Marktfleckens Weilmünster wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.