Bauleitplanung „Nassauer Straße 21“

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde

Bebauungsplan „Nassauer Straße 21“

Hier: Bekanntmachung der Offenlage

In Weilmünster besteht Bedarf an zusätzlichen Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen, der in den vorhandenen Einrichtungen nicht in dem erforderlichen Maß gedeckt werden kann.

Der Gemeindevorstand hat nach Prüfung mehrerer Standorte in der Ortslage von Weilmünster am 28.11.2019 über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nassauer Straße 21“ beraten und beschlossen, das leer stehende Gebäude der „Alten Schule“ an der Nassauer Straße mit den angrenzenden Freiflächen für den Standort eines neuen Kindergartens zu nutzen.

Umbauten und Anbauten an dem Gebäude der ‚Alten Schule‘ in der Nassauer Straße für das Projekt der Kinderkrippe Weilwichtel sind genehmigt, der Beginn der Baumaßnahmen ist für 2020 vorgesehen.

Unverzichtbarer Bestandteil des neuen Kindergartens ist neben dem Gebäude eine Außenbereichsspielfläche, die sich westlich an das Baugrundstück anschließt. Seitens der Genehmigungsbehörde wird eine Genehmigung für die Gestaltung dieser Freifläche nicht in Aussicht gestellt, weil dieser Bereich dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen ist.

Städtebaulich ist die Umnutzung eines leerstehenden Gebäudes dem Neubau auf bisherigen Freiflächen vorzuziehen. Die geplante Nutzung fügt sich in die umgebenden gemischten Strukturen ein.

Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Gestaltung der Außenspielfläche des Kindergartens und die planungsrechtlich eindeutige Zuordnung des Grundstücks „Nassauer Straße 21“ für die Gemeinbedarfsnutzung.

Die geplanten Maßnahmen werden als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ (§ 13a Abs. 1 BauGB) bewertet. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage des Planentwurfs gemäß § 13a Abs.2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs (Plankarte und Begründung) in der Zeit von

Montag, den 23.12.2019 bis einschließlich Freitag den 31.01.2020

während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Spezifische Untersuchungen zur Berücksichtigung einzelner Fachbelange waren nicht erforderlich. Umweltbezogene Informationen aus öffentlichen Informationsportalen und aus dem Landschaftsplan der Gemeinde zeigen, dass besondere Befindlichkeiten nicht gegeben sind.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die homepage der Gemeinde

https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html

und ergänzend über die homepage des Planungsbüros

http://www.kubus-group.com/de/service/beteiligungsverfahren/

eingesehen und heruntergeladen werden.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Nassauer Straße 21“

bebauungsplan nassauerstr 21

Quelle: geoportal hessen

Weilmünster, den 13.12.2019

Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister