Serviceleistungen
Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes
Ordnungsamt
Rathausplatz 8
35789 Weilmünster
Telefon (Kommune):
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Frau
Katharina
Gattinger
stellv. Leitung Hauptamt
E-Mail (Kommune):
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Anzeige für einen vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes, für Ihre Veranstaltung nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG).