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Gemeindeschwestern-Station Weilmünster

Was man in unserer modernen Zeit unter einem ambulantem Pflegedienst versteht, hat in Weilmünster bereits jahrzehntelange Tradition als Gemeindeschwestern-Station.

  • Gemeindeschwesternstation

    Bereits seit Anfang 1900 ist in Weilmünster sowie den zugehörigen Ortsteilen immer eine Gemeindeschwester tätig gewesen - und so ist es auch noch heute.

    Natürlich ist die Arbeit heutzutage nicht mehr von einer „Schwester" zu schaffen, sondern das heutige Team der Gemeindeschwestern-Station besteht aus zwölf Gemeindeschwestern und einer Hauswirtschafterin.

    Das Bestreben unserer Gemeindeschwestern-Station ist es, Patienten und ältere Menschen in der Geborgenheit ihrer häuslichen Umgebung zu betreuen und zu versorgen, so lange dies möglich ist. Ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zu den Patienten und deren Angehörigen ist dabei überaus wichtig.

    Zuwendung, Zufriedenheit und Wohlbefinden sind für unser engagiertes Team nicht nur Worte, sondern ebenso wichtig wie die medizinische Betreuung.

    Kurz gesagt: Unsere Mitarbeiterinnen sehen ihren Beruf nicht als Job, sondern als "Berufung". Und dies unterstützt die Gemeinde Weilmünster als Träger dieser Einrichtung voll und ganz.

    Somit kann hier das Motto wahr werden:

    "Der Mensch mit all seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt der Arbeit unserer Gemeindeschwestern-Station".

    Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte sowie unsere Hauswirtschafterin sind stets darauf bedacht, den Patienten und Angehörigen bei Problemen Hilfe und Entlastung zu bieten, damit es zur größtmöglichen Zufriedenheit bei unseren Patienten, deren Angehörigen und unserem Personal kommen kann. Die Qualität unserer Pflege wird durch langjährige Erfahrungen, sowie durch ständige Fortbildung unseres Teams gesichert.

    Als von allen Pflege- und Krankenkassen anerkanntem Pflegedienst gliedern sich unsere Arbeit und unsere Leistungen in folgende Bereiche:

    • Pflegeberatungen;
    • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
      (für Patienten die Pflegegeld als alleinige Leistung erhalten);
    • Behandlungs- und Grundpflege nach § 37 SGB V
      (ärztliche Verordnung und Genehmigung durch den Kostenträger Krankenkasse ist hier Voraussetzung);
    • Grundpflege nach § 37 SGB XI (Kostenträger Pflegekasse bzw. Patient);
    • Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 SGB XI
      (Kostenträger Pflegekasse bzw. Patient);
    • Besonderes Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI (Kostenträger Pflegekasse)
    • Verhinderungspflege z.B. bei Urlaub oder Krankheit der privaten Pflegeperson (Kostenträger Pflegekasse)
    • enge Zusammenarbeit mit Patienten, Angehörigen, Ärzten, Krankenhäusern, Pfegeheimen und Kranken- und Pflegekassen, sowie mit der Beraterin für Stomaversorgung, Inkontinenz, Wundversorgung und Ernährung;
    • Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feiertagen;
    • Sterbebegleitung;
    • Verleihung von Pflegehilfsmitteln z.B. Krankenbetten und Rollstühlen;
    • Erstellung von Kostenvoranschlägen für alle unsere Leistungen;
    • Erstellung von Pflegegutachten zur Vorlage bei der Pflegekasse;
    • allgemeine Informationen rund um die häusliche Pflege und Hilfe bei Problemen.

    Unsere Gemeindeschwesternstation bietet Patienten und Angehörigen Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Alter sowohl vorübergehend als auch auf Dauer.

     

    Gemeindeschwesternstation Weilmünster
    Neugasse 1
    35789 Weilmünster

    Telefon 06472 / 911 458
    Fax 06472 / 832 32 94
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    pdf GemeindeWLM-LDflyer_Schwesternstation_end-ansicht_09-2019.pdf
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