Schließung der Kindertagesstätten

Schließung der Kindertagesstätten

Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Weilmünster

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Situation zur notwendigen Eindämmung des Coronavirus und dem notwendigen Schutz der Bevölkerung hat die Gemeinde Weilmünster die gemeindlichen Kindertagesstätten ab Montag, den 16. März 2020, geschlossen. Die Schließung erfolgte aufgrund der entsprechenden Verordnung des Landes Hessen.

Gleichzeitig wurde nach Vorgabe der Hessischen Landesregierung eine Notbetreuung in der Kommunalen Kindertagesstätte „Löwenzahn“, der Kinderkrippe „Weilwichtel“ und der Evangelischen Kindertagesstätte „Regenbogenland“ eingerichtet.

Diese wurde für Kinder eingerichtet, deren Erziehungsberechtigte beide den durch die Landesregierung definierten Berufsgruppen angehören. (Diese sind aktuell unter www.hessen.de abrufbar). Grundsätzlich soll hier die Betreuung von Kindern derjenigen Erziehungsberechtigten sichergestellt sein, die in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind.

Mit Anpassungsverordnung vom 20.03.2020 wurde durch die Landesregierung nun geregelt, dass es ausreichend ist, wenn ein Erziehungsberechtigter einer der betroffenen Berufsgruppen angehört, um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können.

Grundsätzlich halten wir diese Maßnahme für gerechtfertigt und sinnvoll. Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der zu betreuenden Kinder, bitten wir alle betroffenen Erziehungsberechtigten zu sensibel prüfen, ob die Inanspruchnahme der Notbetreuung tatsächlich notwendig ist und die Betreuung der Kinder nicht im häuslichen Umfeld erfolgen kann.

Nur durch sensiblen Umgang mit der Inanspruchnahme der Möglichkeit der Notfallbetreuung, wird es uns möglich sein die Ausbreitung des Coronavirus nachhaltig einzudämmen und so unsere Kinder wirksam zu schützen.

Daher nochmals unsere eindringlich Bitte: Prüfen Sie sorgsam, ob die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung tatsächlich notwendig ist.

..............

AKTUALISIERUNG: Sicherstellung der Kindernotbetreuung in den Osterferien sowie in Ausnahmefällen an Wochenenden und an den Feiertagen ab dem 4. April 2020


Mit Eckpunktepapier vom 26.03.2020 hat die Hessische Landesregierung die Sicherstellung der Kindernotbetreuung in den Osterferien sowie in Ausnahmefällen an Wochenenden und an den Feiertagen geregelt.
Hier stellt die Landesregierung klar, dass schon allein aus Kindeswohlgründen es sich bei der Kindernotbetreuung an Wochenenden und Feiertagen um die absolute Ausnahme handeln muss. Wo immer möglich, sollte die Schichtplangestaltung der Eltern so abgestimmt werden, dass die Situation der Notbetreuung möglichst vermieden werden kann.
Eltern sind aufgefordert, sich rechtzeitig vorher um eine private Betreuung im bekannten Umfeld der Kinder zu kümmern (selbstverständlich ohne Einsatz der Großeltern).
Weiter legt die Landesregierung, im Gegensatz zur bisherigen Notbetreuung, deutlich höhere An-forderungen fest, um die Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen in Anspruch nehmen zu können:


beide Elternteile müssen in einem Schlüsselberuf der 2. Corona-BekämpfungsVO tätig sein.


und: beide Elternteile müssen zeitgleich im beruflichen Einsatz sein.


und: die Eltern können die erforderliche Kinderbetreuung nicht innerhalb des privaten Kontextes sicherstellen.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Gemeindevorstand

 

Aktuelle Infos zu Corona in Hessen

Die Landesreierung hat für Sie alle aktuellen Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2-Infektion) in Hessen auf dieser Webseite zusammengefasst.