Landkreis erlässt Allgemeinverfügung "35"

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung "35"

Inzidenz über 35: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Limburg-Weilburg. Die Inzidenzwerte im Landkreis Limburg-Weilburg sind weiter angestiegen. Am 20. August 2021 wurde ein Wert von 41,9 erreicht. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Der Landkreis hat dementsprechend die im Eskalationskonzept des Landes Hessen vom 17. August 2021 für einen solchen Fall vorgesehenen Maßnahmen anzuwenden. Im Wesentlichen bedeutet dies eine Ausweitung der sogenannten 3G-Regel.

Im Einzelnen wurden die Fälle vorgegeben, in denen ein Negativnachweis nach Paragraf 3 der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes erforderlich ist, also ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Testnachweis. Zu nennen sind dabei:

  • Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach Paragraf 16, Abs. 1 der Coronavirus-Schutzverordnung;
  • private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen;
  • Einlass in Einrichtungen der Behindertenhilfe;
  • Einlass in die Innengastronomie; ausgenommen der Besuch von Betriebskantinen durch Betriebsangehörige;
  • Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen;
  • Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen); diese Regelung erfasst nicht den Spitzen- und Profisport;
  • in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen müssen Gäste bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche einen Negativnachweis vorlegen;
  • Erbringung von körpernahen Dienstleistungen, wozu beispielsweise auch der Friseurbesuch zählt.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. August 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 18. September 2021.

Allerdings wird es notwendig sein, über weitere Regelungen zu entscheiden, wenn ein Inzidenzwert von 50 im Landkreis Limburg-Weilburg überschritten wird.

Limburg, den 20. August 2021
Michael Köberle
(Landrat)

Weitere Informationen des Landkreises Limburg-Weilburg finden Sie auf der Webseite www.landkreis-limburg-weilburg.de