Illegale Abfallbeseitigung

Illegale Abfallbeseitigung

Unzulässige Müllbeseitigung und Lagerung im Außenbereich

In der letzten Zeit musste leider wieder des Öfteren beobachtet werden, dass Abfall jeglicher Art unzulässigerweise abgelagert wird.

Dies ist umso unverständlicher, da die Bürger in unserem Landkreis für die Abfallbeseitigung Gebühren bezahlen und somit fast sämtlicher Abfall ohne zusätzliche Kosten über die vom Abfallwirtschaftsbetrieb organisierte Abfallbeseitigung entsorgt werden kann. Näheres hierzu kann dem Umweltkalender entnommen werden, der an alle Haushaltungen verteilt wurde. Im Internet finden Sie unter www.awb-lm.de weitere Informationen zur Abfallentsorgung. Aktuelle Umweltkalender können auch im Bürgerbüro abgeholt werden.

illiegale muellentsorgung

Hier bleibt es dann nicht aus, dass später weitere Abfälle wie auch Bauschutt, Sperrmüll sowie Gehölzabfälle und/oder Grünschnitt hinzugefügt werden.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die ordnungsgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten auch für Gehölzabfälle hin. Über den Abfallwirtschaftsbetrieb können solche Abfälle problemlos bei der Kompostierungsanlage angeliefert werden. Auch die Gemeinde bietet einen kostenlosen Häckseldienst an. Einzelheiten hierzu können dem Umweltkalender oder den Mitteilungen in den „Weilmünsterer Nachrichten“ entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Ablagerung von Abfall im Außenbereich ein Straftatbestand sein kann, oder zumindest als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- Euro geahndet wird.

Sollten Sie Zeuge von illegalen Abfallentsorgungen im Außenbereich werden, so wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Weilmünster, 19. April 2022

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Weilmünster
- Ordnungsbehörde -