Informationen aus dem Rathaus

Informationen aus dem Rathaus

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG IM RAHMEN DES BIMSCH-ANTRAGSVERFAHRENS

 

INFORMIEREN SIE SICH ÜBER DIE ERRICHTUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AB DEM 2. JANUAR 2017 BIS ZUM 1. FEBRUAR 2017

 

 

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen informieren:

 

Errichtung und Betrieb einer Windfarm bestehend aus elf Windenergieanlagen (WEA) in den Windparks Siegfriedeiche (6 WEA) und Buhlenberg (5 WEA) durch die Firma Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover

Die Firma Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit insgesamt elf Windenergieanlagen. Für das Vorhaben ist aufgrund einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Windfarm soll im vierten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden.

Hierzu hat die Firma Windwärts Energie GmbH Anträge auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen beim RP Darmstadt (Windpark Siegfriedeiche) und fünf weiteren Windenergieanlagen beim RP Gießen (Windpark Buhlenberg) gestellt.

Die Vorhaben bedürfen einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Genehmigung. Zuständige Behörden für das beantragte Vorhaben sind das Regierungspräsidium Darmstadt, sowie das Regierungspräsidium Gießen.

Die Firma Windwärts Energie GmbH hat darüber hinaus Anträge auf gesonderte wasser-, naturschutz- und forstrechtliche Zulassung gestellt, um die Maßnahmen zur Erschließung der Windenergieanlagen (Zuwegung und Kabeltrasse) durchführen zu können. Zuständig für die Erschließung des Windparks Siegfriedeiche ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden; für die Erschließung des Windparks Buhlenberg ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

Die Anträge und die ihnen beigefügten Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit

vom 2. Januar 2017 (erster Tag) bis 1. Februar 2017 (letzter Tag)

beim Gemeindevorstand des Marktflecken Weilmünster, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster, Bauamt, Alte Schule, 1. OG, Zimmer 5, aus und können dort während der Dienststunden (siehe Öffnungszeiten Rathaus) eingesehen werden.