Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters - Stichwahl

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters - Stichwahl

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters im Marktflecken Weilmünster - Stichwahl am 27. Mai 2018 

Der Gemeindewahlausschuss des Marktfleckens Weilmünster hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: 

  1. Zahl der Wahlberechtigten: 7.040 
  2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 3.969 
  3. Zahl der ungültigen Stimmen 47 
  4. Zahl der gültigen Stimmen 3.922 

 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Familienname, Rufname 

Träger des Wahlvor-schlages 

Anzahl der Stimmen 

Koschel, Mario 

Mario Koschel 

-KOSCHEL- 

2.170 

55,33 

Jung, Daniel 

Daniel Jung 

-JUNG- 

1.752 

44,67 

Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. 

Demnach ist der Bewerber Mario KOSCHEL zum Bürgermeister des Marktfleckens Weilmünster gewählt. 

 wlm BGM Grafik stichwahl

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben: 

  • jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, 
  • jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlages, 
  • jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung der eigenen Rechte geltend macht, 
  • jede und jeder Wahlberechtigte, wenn sie oder ihn mindestens ein % der Wahlberechtigen, mindestens 71 Wahlberechtigte, unterstützen. 

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl ab schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter des Marktfleckens Weilmünster, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Ein-spruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 49 i. V. mit § 25 Kommunalwahlgesetz) 

Weilmünster, 29. Mai 2018
Der Gemeindewahlleiter des Marktfleckens Weilmünster 

gez.: 
H e e p, Bürgermeister