Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Aulenhausen Bebauungsplan „Wickengartenstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Aulenhausen  Bebauungsplan „Wickengartenstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Aulenhausen

Bebauungsplan „Wickengartenstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2016 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wickengartenstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellten Flächen im Bereich nördlich der Wickengartenstraße in Aulenhausen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Unternehmen Neher möchte seinen Standort in der Wickengartenstraße in Aulenhausen erhalten. Zur zukunftsfähigen Entwicklung des Unternehmens sind Erweiterungsmöglichkeiten erforderlich, die auf den derzeitigen Bestandsgrundstücken nicht in erforderlichem Umfang darstellbar sind. Für zukünftige Produktionserweiterungen bieten sich die nördlich an den Bestand angrenzenden Flächen an, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden.

Die aktuell genutzten Firmengrundstücke sind Teil des Bebauungsplanes der Gemeinde Aulen­hausen/ Oberlahnkreis Teilplan „Flur 1“ (1962). Die Erweiterungsfläche ist von dem Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes nicht erfasst, so dass über die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Vorhaben geschaffen werden müssen.

Die bestehende Nutzung ist genehmigt, entspricht jedoch nach ihrer Art einer Nutzung, die nach heutigen Maßstäben die Festsetzung eines Gewerbegebietes erfordern würde.

Innerhalb des Bestandes sind alle Flächenreserven ausgeschöpft. Erweiterungsmöglichkeiten für Betriebserweiterungen sind auf dieser Fläche nicht mehr vorhanden.

Die bestehenden Firmengrundstücke werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, um die planungsrechtlichen Grundlagen einheitlich auf die städtebauliche Einordnung im Bestand und für das Erweiterungsgebiet anzupassen.

Ziele der Planung sind die Sicherung der gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten im Plangebiet und die städtebaulich-planungsrechtliche Neuordnung des seit Langem genutzten Firmengeländes.

Die Erweiterung des Plangebiets und die geänderten Inhalte wirken sich auf die Darstellung im Flächennutzungsplan aus. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plankarte mit Begründung) und der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung (Plankarte) in der Zeit von

Montag, 02.09.2019 bis Freitag, 04.10.2019

während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, in Weilmünster öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die homepage der Gemeinde

https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html

und ergänzend über die homepage des Planungsbüros

http://www.kubus-group.com/de/service/beteiligungsverfahren/

eingesehen und heruntergeladen werden.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Wickengartenstraße“ (mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) im Ortsteil Aulenhausen

aulenhausen

(Bildquelle: www.geoportal hessen.de)

Weilmünster, den 23.08.2019

Der Gemeindevorstand des

Marktfleckens Weilmünster

(Koschel)

Bürgermeister