Bauleitplanung, Kerngemeinde Bebauungsplan „Flur 4“ 1. Ergänzung – Inkrafttreten
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde
Bebauungsplan „Flur 4“ 1. Ergänzung
Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 16.09.2019 den Bebauungsplan "Flur 4“ 1.Ergänzung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung wird nach Inkrafttreten zusätzlich in das Internet eingestellt und ist auf der Homepage des Marktflecken Weilmünster unter folgendem Link einsehbar:
https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplans „Flur 4“ 1. Ergänzung
Quelle: geoportal hessen
Weilmünster, den 08.11.2019
Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister