Umsatzsteuersenkung im Bereich der Wasserversorgung

Umsatzsteuersenkung im Bereich der Wasserversorgung

Die vom Bund erlassene befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% werden im Bereich der Wasserversorgung (u.a. Wasserlieferungen, Hausanschlusskostenerstattungen und Anschlussbeiträgen) umgesetzt.

Alle Abrechnungen mit Ablesung nach dem 01.07.2020 sowie die Jahresablesung, die im Dezember 2020 vorgenommen wird, unterliegen somit den dann geltenden reduzierten Steuersätzen.

Die Wassergebühr ab dem 01.07.2020 beträgt incl. 5% Mwst. 1,54€
(zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr pro Grundstück incl. 5% Mwst.) 15,40€

Die Vorauszahlungsbescheide werden durch die Endabrechnungsbescheide ersetzt. Eine Änderung der Vorauszahlungsbescheide ist nicht erforderlich.

 

Weilmünster, 25.06.2020

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Weilmünster