Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser

Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser

Nutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser des Marktfleckens Weilmünster ab dem 01.09.2020 bis vorläufig 31.12.2020

Die aktuelle Situation gebietet weiterhin die Hygieneregelungen zu beachten und einzuhalten. Die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser bleiben vorerst bis Ende Dezember 2020 für alle privaten und öffentlichen Feierlichkeiten geschlossen.

Sportliche Aktivitäten (ausgenommen Seniorengymnastik), gesangliche Übungsstunden sowie Proben der Blasmusikvereine können ebenfalls nicht stattfinden.

Für die Vereinsarbeiten (Vorstandssitzungen) und Ortsbeiratssitzungen stehen die Räumlichkeiten mit entsprechenden Hygienekonzept wieder zur Verfügung, die Toilettennutzung bleibt untersagt (bei Ausnahmen ist eine eigenständige Reinigung vorzunehmen).

Die Volkshochschulkurse können unter strengen Hygieneregelungen stattfinden.

Wir danken Ihnen schon heute für Ihr Verständnis.

 

Weilmünster, 19.08.2020

Bürgermeister Mario Koschel

Marktflecken Weilmünster