Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde Änderung Flächennutzungsplan "Alter Bahnhof" - Wirksamwerden

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde Änderung Flächennutzungsplan "Alter Bahnhof" - Wirksamwerden

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Alter Bahnhof“

Hier: Wirksamwerden

Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 11.07.2023 die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Alter Bahnhof“ festgestellt.

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 04.05.2023 mit, dass die Flächennutzungsplanänderung und das Planaufstellungsverfahren geprüft wurden und dass die Flächennutzungsplanänderung aufgrund des § 6 BauGB genehmigt wird.

Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet eingestellt und kann über die Homepage https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung.html eingesehen werden.

Weilmünster, den 12.05.2023

Der Gemeindevorstand
         (Koschel)
     Bürgermeister