Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Weilmünster

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Westlich der Feldbergstraße“

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Schreiben vom 16.02.2026 (Geschäftszeichen: 1060-31 -61 -a-0100-03-00003#2023-00001) mitgeteilt, dass die mit Antrag vom 20.01.2026 vorgelegte Änderung des Flächennutzungs-planes im Bereich „Westlich der Feldbergstraße“ und das Aufstellungsverfahren dieses Bauleitplans geprüft wurden und dass die Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht; die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklä-rung wird im Bauamt des Marktfleckens Weilmünster, Rathaus „Alte Schule“, Rathausplatz 4, 35789 Weilmünster, 2. Obergeschoss, Zimmer 3, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereitge-halten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend ge-macht worden sind.

Weilmünster, den 25.02.2026

Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Weilmünster

Mario Koschel
Bürgermeister