Amtliche Bekanntmachung
Marktflecken Weilmünster
Bebauungsplan „Gutshof Weilmünster“, 1. Änderung
Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.03.2026 den Bebauungsplan „Gutshof Weilmünster“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung, wird nach Inkrafttreten gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und kann auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage des Marktflecken Weilmünsters (https://www.weilmuenster.de/bauen-umwelt/wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene) eingesehen und abgerufen werden.
Ergänzend können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus „Alte Schule“, Rathausplatz 4 in 35789 Weilmünster während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Bebauungsplan „Gutshof Weilmünster“, 1. Änderung

Quelle: https://natureg.hessen.de
Weilmünster, den 11.03.2026
Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Weilmünster
Koschel
Bürgermeister