Eingabehilfen öffnen

  • Inhaltsskalierung 100%
  • Schriftgröße 100%
  • Zeilenhöhe 100%
  • Buchstabenabstand 100%
Hauptmenü
www.weilmuenster.de
www.weilmuenster.de

Hauptmenü

      • Rathaus
        • Informationen aus dem Rathaus
        • Ansprechpersonen aus dem Rathaus
        • Bevölkerung
        • Feuerwehr
        • Finanzen
        • Fundbüro
        • Grußwort des Bürgermeisters
        • Haushaltsdaten
        • Ortsteile
        • Partnerschaft
        • Schiedsamt
        • Ortsgericht
        • Stellenausschreibungen
      • Politik
        • Amtliche Bekanntmachung
        • Bürgermeister
        • Gremien
        • Sitzungen + Beschlüsse
        • Sitzungskalender
        • Satzungen
        • Wahlen
      • Leben
        • Gebühren + Steuern
        • Freies WLAN
        • Unsere örtliche Mobilität
        • Bürgerhäuser / DGH
        • Weilmünsterer Nachrichten
        • Friedhöfe
        • Historie
        • Notdienste
        • Flüchtlingshilfe
      • Kinder, Jugend + Senioren
        • Kindertagesstätten
        • Schulen
        • Jugendpflege
          • News aus dem Jugendbüro
          • Jahresprogramm + Ferienspiele
          • Aufgaben der Jugendpflege
          • Folgt uns auf Instagram
        • Familienzentrum
        • Senioren
      • Gesundheit
        • Senioren- und Pflegeheime
        • MVZ
        • Krankenhäuser
        • Gemeindeschwesternstation
      • Freizeit
        • Freibäder
        • Rad- und Wanderwege
        • Sport- und Freizeitanlagen
        • Vereine
        • Märkte
        • Bürgerhäuser / DGH
        • Kirchen
      • Gaststätten + Unterkünfte
        • Essen + Trinken
        • Wohnmobil-Stellplatz
        • Übernachtungen
        • Taunus Touristik
      • Ver- und Entsorgung
        • Wasser
        • Abwasser
        • Abfall
      • Bauen + Wohnen
        • Immobilienportal
        • Bodenrichtwerte
        • Bauleitplanung
          • Flächennutzungsplan
          • Bebauungspläne
          • Bebauungssplanverfahren
        • Fließpfadkarten
      • IKEK-Dorfentwicklung
        • Leitbild
        • Städtebaulicher Fachbeitrag
  • Facebook
  • Globale Suche
  • Kontakt
  • Digitales Rathaus
  • Onlinetermin
  • Ansprechpersonen
  • Notdienste
  • Ratsinfo
  • Digitales Rathaus
  • Onlinetermin
  • Ansprechpersonen
  • Notdienste
  • Ratsinfo
  1. Aktuelle Seite:  
  2. Home
  3. Rathaus + Politik
  4. Rathaus

Rathaus der Gemeinde Weilmünster

Finanzen

Allgemeines

Die Gemeinden stellen alljährlich einen Haushaltsplan auf, der die finanzielle Planung für ein Haushaltsjahr enthält und die (finanzielle) Grundlage für das kommunale Handeln bildet.

Mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung (und ggf. nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht) wird die Verwaltung ermächtigt bzw. beauftragt Aufwendungen/Auszahlungen zu leisten und Erträge/Einzahlungen einzuziehen.

In der Haushaltssatzung werden u.a. auch die für Weilmünster geltenden Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuer festgelegt. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere die §§ 92 - 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und die hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschrift

Digitale Haushaltsdaten:


webseite:
weilmuenster.haushaltsdaten.de


Bilanzen

Die Gemeinden haben seit 2009 jeweils zum Jahresende eine Bilanz (ähnlich einem Gewerbebetrieb) aufzustellen. Im Zuge der Umstellung auf die doppelte Buchführung (Doppik) musste als Grundlage für die Bilanzen zum Stichtag 01.01.2009 (wie bei einer Betriebsgründung) eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Insgesamt sind über 7.100 Arbeitsstunden für die Umstellung auf die Doppik geleistet. Dies entspricht rund 4,5 Mitarbeiterjahren. Allein der Anlagennachweis, also die Aufstellung der einzelnen Vermögensgegenstände, umfasst rund 8200 Einzelpositionen.

 

Jahresabschluss 2020
Jahresabschluss 2021
Jahresabschluss 2022
Jahresabschluss 2023

Bilanzen - Archiv

 

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009
Jahresabschluss 2009
Jahresabschluss 2010
Jahresabschluss 2011
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2013
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2017
Jahresabschluss 2018
Jahresabschluss 2019

Doppische Haushalte

Seit dem Jahr 2009 wurde das bis dahin geltende kamerale Haushaltsrecht, das nur Einnahmen und Ausgaben kannte, von der doppelten Buchführung (Doppik) abgelöst.

Der doppische Haushalt gliedert sich in den Ergebnishaushalt (enthält alle Erträge und Aufwendungen) und den Finanzhaushalt (enthält alle zahlungswirksamen Vorgänge aus der Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit). Der Haushalt ist darüber hinaus nach einzelnen Produkten geordnet.

 

Haushalt 2020
Haushalt 2021
Haushalt 2022
Haushalt 2023
Haushalt 2024

Doppische Haushalte - Archiv

 

Haushaltsplan 2009
Nachtragshaushaltsplan 2009
Haushaltsplan 2010
Nachtragshaushaltsplan 2010
Haushaltplan 2011
Nachtragshaushaltsplan 2011
Haushaltsplan 2012
Nachtragshaushaltsplan 2012
Haushaltsplan 2013
Haushaltsplan 2014
Haushaltsplan 2015
Nachtragshaushalt 2015
Hauhaltsentwurf 2016
Haushalt 2017
Nachtragshaushalt 2017
Hauhalt 2018
Haushalt 2019

Kontakt

Termine im Rathaus und im Bürgerbüro nur nach telefonischer Vereinbarung.

Öffnungszeiten / Rathaus + Bürgerbüro

Schreiben Sie uns

Onlineterminvergabe



Marktflecken Weilmünster
- Der Gemeindevorstand-
Rathausplatz 8

 

35789 Weilmünster

E-Mail (Kommune):
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon (Kommune):
+49 6472 9169 0
Fax (Kommune):
+49 6472 9169 79
  • Digitales Rathaus
  • Schadensmeldung
  • Rathauskontakte
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Anmelden
  • Cookie-Einstellungen
nach Oben
  • Facebook
  • Globale Suche
  • Kontakt