Rathaus der Gemeinde Weilmünster
Finanzen
Allgemeines
Die Gemeinden stellen alljährlich einen Haushaltsplan auf, der die finanzielle Planung für ein Haushaltsjahr enthält und die (finanzielle) Grundlage für das kommunale Handeln bildet.
Mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung (und ggf. nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht) wird die Verwaltung ermächtigt bzw. beauftragt Aufwendungen/Auszahlungen zu leisten und Erträge/Einzahlungen einzuziehen.
In der Haushaltssatzung werden u.a. auch die für Weilmünster geltenden Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuer festgelegt. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere die §§ 92 - 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und die hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschrift
Digitale Haushaltsdaten:
Bilanzen
Die Gemeinden haben seit 2009 jeweils zum Jahresende eine Bilanz (ähnlich einem Gewerbebetrieb) aufzustellen. Im Zuge der Umstellung auf die doppelte Buchführung (Doppik) musste als Grundlage für die Bilanzen zum Stichtag 01.01.2009 (wie bei einer Betriebsgründung) eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Insgesamt sind über 7.100 Arbeitsstunden für die Umstellung auf die Doppik geleistet. Dies entspricht rund 4,5 Mitarbeiterjahren. Allein der Anlagennachweis, also die Aufstellung der einzelnen Vermögensgegenstände, umfasst rund 8200 Einzelpositionen.
Doppische Haushalte
Seit dem Jahr 2009 wurde das bis dahin geltende kamerale Haushaltsrecht, das nur Einnahmen und Ausgaben kannte, von der doppelten Buchführung (Doppik) abgelöst.
Der doppische Haushalt gliedert sich in den Ergebnishaushalt (enthält alle Erträge und Aufwendungen) und den Finanzhaushalt (enthält alle zahlungswirksamen Vorgänge aus der Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit). Der Haushalt ist darüber hinaus nach einzelnen Produkten geordnet.