Rathaus der Gemeinde Weilmünster
Ortsgericht
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Ortsgerichte gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen.
Die Besetzung richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft.
Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher allein, für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.
Die wichtigsten Aufgaben:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
zuständig für die Ortsteile:
Aulenhausen, Dietenhausen, Lützendorf, Möttau, Weilmünster
zuständig für die Ortsteile:
Langenbach, Laubuseschbach, Rohnstadt
zuständig für den Ortsteil Wolfenhausen
zuständig für die Ortsteile:
Ernsthausen, Essershausen und Laimbach