Wichtige Informationen zur Kommunalwahl am 14.03.2021

Ihre Stimmte zählt bei den Kommunal- und Gemeindewahlen 2021

aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.

Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig gereinigt.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Trennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

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Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per BRIEFWAHL.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:
Vier Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

  1. Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weilmünster haben die Möglichkeit, ab dem 01.02.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Weilmünster gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen automatisch zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.03.2021 um 13.00 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6533018

  1. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

  1. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  1. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten. Telefonische Terminvereinbarung im Vorfeld zwingend erforderlich. Wir bitten Sie aus Hygienegründen bei der Wahl vor Ort Ihren eigenen Stift mitzubringen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Gemeindewahl Weilmuenster Stimmzettel BriefWahlWelche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Bitte nutzen Sie aus Hygienegründen einen eigenen Stift für die KommunalwahlenBriefwahlmöglichkeit im Wahlamt

Bürgerbüro, Hauptstraße 12, 35789 Weilmünster
bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben. Wir bitten Sie aus Hygienegründen bei der Wahl vor Ort Ihren eigenen Stift mitzubringen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde oder per formloser Email.

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt!

Montag, Dienstag + Donnerstag 7 – 15 Uhr
Mittwoch 7 – 12 Uhr und 14 – 19 Uhr
Freitag 7 – 12 Uhr

Kontakt Wahlamt:
06472/9169-92 oder 06472/9169-13
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt