Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Möttau Bebauungsplan „Backhausweg“

Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung des Marktfleckens Weilmünster, Ortsteil Möttau
Bebauungsplan „Backhausweg“ 1. Ergänzung zu dem Bebauungsplan
Teilplan „Flur 10“, 1. Änderung
Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 den Bebauungsplan „Backhausweg“ 1. Ergänzung zu dem Bebauungsplan Teilplan „Flur 10“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung, im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 8, 35789 Weilmünster während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Backhausweg“ 1. Ergänzung zu dem Bebauungsplan Teilplan „Flur 10“, 1. Änderung im Ortsteil Möttau
Weilmünster, den 22.07.2021
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Weilmünster
Windmeier
I. Beigeordneter