Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf Stein“

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf Stein“

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf Stein“

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Ziel der städtebaulichen Planung ist es,

  • zusätzliche Gewerbeflächen für die Neuansiedlung von Unternehmen auszuweisen,
  • im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets zur Schaffung von Erweiterungsflächen für ansässige Betriebe Gewerbeflächen zu arrondieren - teilweise umgesetzte Entwicklungen nachvollziehend,
  • Freiflächennutzungen als Bestandteile des neu zu ordnenden Gebietsrandes zum Außenbereich planungsrechtlich zu regulieren.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) wird das Planaufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderung weitergeführt. Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 28.06.2021 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Auf Stein“ wird mit Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 11. Juli 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 12. August 2022 öffentlich ausgelegt.

Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Ausgleichskonzept und umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor (Regierungspräsidium Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg).

Inhaltlich befassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Anforderungen an die Umweltprüfung, den Wasser-, Boden- und Immissionsschutz und an den Artenschutz. Zur sachgerechten Behandlung der Stellungnahme zum Natur- und Artenschutz wurden ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Ausgleichskonzept erstellt und in die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Weitere fachliche Untersuchungen oder besondere technische Verfahren waren nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Die Planunterlagen sind während der Offenlegungsfrist auf der Homepage des Marktfleckens Weilmünster in das Internet eingestellt. Bitte folgen Sie dem Link

https://www.weilmuenster.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/bebauungssplanverfahren.html

Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.comAktuellBeteiligungsverfahren.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster eingesehen werden. Bitte beachten Sie die auf Grund der Covid-19-Pandemie gültigen Bedingungen zur Öffnung des Rathauses.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Weilmünster, den 20.06.2022

Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister