Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde Änderung Flächennutzungsplan "Alter Bahnhof" - Inkrafttreten
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde
Bebauungsplan „Alter Bahnhof“
Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 11.07.2022 den Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht, im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ in Weilmünster
Weilmünster, den 12.05.2023
Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister