Bebauungsplan „Auf Stein“, 4. Änderung und 1. Ergänzung: Inkrafttreten

Bebauungsplan „Auf Stein“, 4. Änderung und 1. Ergänzung: Inkrafttreten

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster, Kerngemeinde

Bebauungsplan „Auf Stein“, 4. Änderung und 1. Ergänzung

Hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten

Die Gemeindevertretung Weilmünster hat in ihrer Sitzung am 12.12.2022 den Bebauungsplan „Auf Stein“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht, im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule in Weilmünster, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

230929 AufStein 10 VOE BPL Uebersichtskarte LageGeltungsbereich

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf Stein“, 4. Änderung und 1. Ergänzung in Weilmünster 

 

Weilmünster, den 29.09.2023

Der Gemeindevorstand
(Koschel)
Bürgermeister