Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies liegt im Ermessen der Gemeinde. Für den Marktflecken Weilmünster ist es nicht verpflichtend, für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen. In der Regel werden nur für bestimmte Teilgebiete Bebauungspläne erstellt.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Darüber hinaus liegen einem Bebauungsplan Erläuterungen bei, wie eine Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes dargelegt werden und gegebenenfalls einem Umweltbericht, als gesonderten Bestandteil der Begründung, sowie einer zusammenfassenden Erklärung, in der dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden. Die Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmen positiv, welche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig sind.
Für Informationen und Auskünfte zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und laufenden Bebauungsplanverfahren des Marktfleckens Weilmünster wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
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